Nachhaltigkeit bei der Perfect Management Services AG
Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäss Art. 4 Abs. 1 Buchst. b SFDR
Die Perfect Management Services AG ist sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer lebenswerten Zukunft für die nächsten Generationen bewusst und erfüllt stets alle relevanten regulatorischen Anforderungen.
Gemäss der Sustainable Finance Disclosure Regulation (Verordnung (EU) 2019/2088 – SFDR) ist die Perfect Management Services AG als Finanzmarktteilnehmerin verpflichtet, anzugeben, ob sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt die Perfect Management Services AG diese nachteiligen Auswirkungen nicht im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a SFDR und gibt daher diese Erklärung gemäss Art. 4 Abs. 1 Buchst. b SFDR ab.
Begründung: Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden derzeit nicht berücksichtigt, da nicht sämtliche relevanten Daten und verlässlichen Informationen in einer ausreichenden Qualität und Vergleichbarkeit verfügbar sind, um eine konsistente und belastbare Bewertung vornehmen zu können.
Die Vergütungspolitik der Perfect Management Services AG setzt keine Anreize zur Ausserachtlassung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Perfect Management Services AG wird die regulatorischen und marktseitigen Entwicklungen in diesem Bereich eng verfolgen und diese Erklärung aktualisieren, sobald eine Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen möglich und zweckmässig ist.